DDR-"Zwangsadoptionen": Mythos oder Wahrheit?

DDR-"Zwangsadoptionen": Mythos oder Wahrheit?

Wenn in Diskussionen über die DDR irgendwann keine Argumente mehr greifen, taucht in (a)sozialen Medien oft eine bestimmte Phrase auf. Sie wird meist von Menschen wiederholt, die sich mit Geschichte eher oberflächlich beschäftigen, und dient dann als vermeintliches Totschlagargument. Der Satz lautet sinngemäß:

 "Wenn man in der DDR etwas gegen den Staat gesagt hat, hat der Staat einem die Kinder weggenommen und zur Adoption freigegeben."


Diese Behauptung wird häufig als historischer Fakt präsentiert. Für viele, die in der DDR geboren und aufgewachsen sind, wirkt sie allerdings befremdlich. Wir selbst hörten diese Geschichte erstmals viele Jahre nach dem Ende der DDR. Seitdem taucht sie immer wieder auf – und nach unserem Eindruck in den letzten Jahren sogar häufiger.

Genau deshalb lohnt es sich, an dieser Stelle einmal innezuhalten und sich nicht auf Schlagworte oder Internetmythen zu verlassen, sondern sich mit dem tatsächlichen Forschungsstand zu beschäftigen. Was ist historisch belegt, was wird nur behauptet, und wie sieht die Faktenlage wirklich aus? Genau darum soll es in diesem Beitrag gehen.

An dieser Stelle ein vorsorglicher Hinweis: Dieser Text ist kein Meinungsartikel. Im Gegenteil. Er setzt sich mit dem Thema ausschließlich auf Grundlage des aktuellen Forschungsstandes, der verfügbaren Studien und der dokumentierten Quellenlage auseinander. Alle zentralen Quellen und Untersuchungen sind am Ende des Artikels aufgeführt, sodass jeder Interessierte die Aussagen selbst nachprüfen kann.

Ein Detail ist dabei besonders bemerkenswert: Keine einzige der verwendeten Quellen stammt aus der DDR. Die gesamte Argumentation stützt sich auf spätere Forschung, staatliche Untersuchungen, wissenschaftliche Studien und Veröffentlichungen aus der Bundesrepublik beziehungsweise aus der Zeit nach 1990.

 
Gerade deshalb lässt sich der Vorwurf, hier würden nostalgische DDR-Deutungen reproduziert, kaum aufrechterhalten. Es handelt sich schlicht um eine Auswertung der vorhandenen Forschungslage.


⚖️ ZWANGSADOPTION IN DER DDR: ZAHLEN, FAKTEN UND DER UNTERSCHIED ZWISCHEN MYTHOS UND REALITÄT

Kaum ein Vorwurf wird in der öffentlichen Debatte so häufig wiederholt wie dieser:

Der DDR-Staat habe systematisch Kinder politisch missliebiger Eltern weggenommen und sie linientreuen Familien gegeben.

Das Problem: Für dieses Bild gibt es keinen einzigen historischen Beleg.

Die Forschung der letzten Jahre – darunter Studien des Zentrums für Zeithistorische Forschung (ZZF), parlamentarische Untersuchungen des Bundestages sowie die DIH-Studie zur Zwangsadoption (2026) – kommt zu einem deutlich nüchterneren Ergebnis:

Ein systematisches oder politisches Programm zur Wegnahme von Kindern in der DDR konnte nicht nachgewiesen werden.


Woher stammt dann aber dieser gebetsmühlenartig bis heute wiederholte Schauergeschichte, was ist da wirklich dran und wie sah das eigentlich in der BRD aus? Wir haben uns einmal intensiv mit dem Thema beschäftigt und Quellenforschung betrieben...

🔎 WIE VIELE POLITISCHE ZWANGSADOPTIONEN IN DER DDR SIND TATSÄCHLICH BELEGT?

Die Zahl ist überraschend klein, und: selbst diese Zahl ist nicht gesichert. Und trotzdem werden wir uns mit ihr beschäftigen:

Im Prinzip haben wir bereits das Ergebnis  aller Studien und Untersuchungen zum Thema der letzten Jahrzehnte zusammengefasst. Nach heutigem Forschungsstand kann kein einziger Fall lückenlos nachgewiesen werden, in dem eine Adoption unter Zwang aus rein politischen Gründen von staatlichen Stellen der DDR organisiert oder durchgeführt wurde.

Das ist der aktuelle Stand der historischen Forschung.

Die Forschung nennt derzeit maximal sieben Fälle, bei denen politische Motive eine Rolle gespielt haben könnten. Entscheidend ist dabei das Wort "könnten": Es handelt sich um rekonstruierte Einzelfälle, bei denen politische Faktoren diskutiert werden, aber keiner davon ist eindeutig und vollständig belegt.

Ein wichtiger Punkt wird in der Debatte oft übersehen. Die Primärquellen, auf denen diese Forschungsergebnisse basieren, stammen aus westdeutschen Untersuchungen, Behörden und Forschungsprojekten. Das ist grundsätzlich legitim, zeigt aber eben vor allem: Selbst auf Grundlage dieser (alles andere als DDR-positiv gestimmten) Quellen konnte bislang kein eindeutiger, gerichtsfester Nachweis für eine politisch organisierte Zwangsadoption in der DDR erbracht werden.

Man kann außerdem davon ausgehen, dass ein solcher Beleg – wäre er vorhanden – längst eine zentrale Rolle in der historischen Darstellung spielen würde. Gerade bei einem politisch stark aufgeladenen Thema wäre ein klar belegter Fall sofort zum festen Bestandteil der Geschichtsschreibung geworden.


Stattdessen kommt die Forschung heute zu einem deutlich nüchterneren Ergebnis: Es könnte eine Handvoll Fälle gegeben haben (möglicherweise bis zu sieben innerhalb von vierzig Jahren DDR), bei denen politische Motive eine Rolle gespielt haben könnten. Genau deshalb formuliert die Forschung hier konsequent im Konjunktiv.

Wichtig: Diese Fälle verteilen sich auf 40 Jahre DDR-Geschichte.

Das ist keine Relativierung, sondern eine wissenschaftliche Schlussfolgerung: Von einem systematischen Vorgehen, oder gar einem "System von Zwangsadoptionen" kann bei solchen Zahlen keine Rede sein.

🧩 WAS IN DEN GENANNTEN KONKRETEN FÄLLEN TATSÄCHLICH PASSIERTE

Die wenigen, sieben "politisch" diskutierten Fälle haben meist ähnliche Hintergründe.

Typische Konstellationen waren zum Beispiel:

  • Eltern saßen wegen politischer (oder anderer) Delikte im Gefängnis
  • Eltern ließen ihre Kinder in der DDR zurück
  • Kinder wurden zunächst in Heimen untergebracht
  • anschließend kam es zu Adoptionen oder dauerhaften Pflegeverhältnissen


Unter den Fällen gibt es auch Familien, die von Behörden als "asozial" oder "erziehungsunfähig" eingestuft wurden. Hier spielte Politik manchmal nur indirekt hinein.

Die (westdeutsche) Forschung beschreibt diese Fälle deshalb nicht als reinen "politischen Kinderraub", sondern als Mischlagen aus sozialen Problemen, Behördenentscheidungen und individuellen Bewertungen.

🧳 REPUBLIKFLUCHT UND ZURÜCKGELASSENE KINDER

Ein Punkt, der in der Debatte um angebliche "politische Zwangsadoptionen" immer wieder auftaucht, betrifft Fälle von Republikflucht.

Tatsächlich gab es Situationen, in denen Eltern aus der DDR flohen und ihre Kinder zurückließen. Darüber kann man moralisch unterschiedlich urteilen – der historische Sachverhalt ist jedoch klar: Wenn Eltern das Land verließen und ihre Kinder nicht mitnahmen, musste zunächst geklärt werden, wer die Verantwortung für diese Kinder übernahm.


In solchen Fällen griff in der Regel die Jugendhilfe in der DDR ein. Die Kinder wurden zunächst bei Verwandten untergebracht, etwa bei Großeltern oder anderen Familienangehörigen. Wenn dies nicht möglich war, kamen Pflegefamilien oder Kinderheime infrage. Eine Adoption war normalerweise kein unmittelbarer Schritt, sondern kam erst später in Betracht, wenn absehbar war, dass die Eltern dauerhaft nicht zurückkehren würden oder kein Kontakt mehr bestand.

In der späteren historischen Debatte wurden einige dieser Fälle als "politisch" eingeordnet. Der Grund dafür liegt jedoch vor allem im Ausgangspunkt der Situation: Die Eltern hatten die DDR verlassen, was damals als politisches Delikt galt.

Dadurch wurde die gesamte Fallkonstellation dieser Adoptionen im Nachhinein häufig "politisch" interpretiert. Das bedeutet allerdings natürlich nicht, dass eine spätere Adoption selbst als "politische Maßnahme" organisiert oder durchgeführt wurde.


Genau hier liegt ein zentraler Punkt der Forschung: In mehreren der diskutierten Fälle überlagerten sich soziale und politische Faktoren. Familien standen bereits zuvor unter Beobachtung der Jugendhilfe, etwa wegen Vernachlässigung, Alkoholproblemen oder massiven Erziehungskonflikten. Wenn in solchen Situationen zusätzlich ein Fluchtversuch hinzukam, entstand in der DDR eine komplexe Gemengelage, in der politische und soziale Aspekte kaum noch klar voneinander zu trennen waren.

Die wenigen bekannten Fälle, die in der Forschung diskutiert werden, gehören genau in diese Kategorie. Sie sind eben bei sachlicher, unvoreingenommener Betrachtung keine eindeutigen Beispiele für staatlich organisierte politische Adoptionen, sondern Konstellationen, in denen beispielsweise Republikflucht, familiäre Krisen und Entscheidungen der Jugendhilfe zusammenkamen. Genau deshalb formuliert selbst die westdeutsche Forschung in den genannten Fällen hier vorsichtig und spricht meist davon, dass politische Faktoren "eine Rolle" gespielt haben "könnten".


📺 "ALS MUTTI IN DEN WESTEN GING" – DIE ZURÜCKGELASSENEN KINDER

Dass viele Kinder in der DDR tatsächlich von ihren Eltern zurückgelassen wurden, ist kein theoretisches Szenario, sondern historisch belegt. So real war dieses Phänomen, dass sich auch große Medienhäuser damit beschäftigt haben.

Die ARD widmete dem Thema sogar eigene Beiträge und Reportagen. Unter dem Titel "Als Mutti in den Westen ging – die verlassenen Kinder" wird u.a. vom MDR beschrieben, wie allein in der Zeit rund um den Mauerfall zahlreiche Eltern die DDR verließen und ihre Kinder zurückließen.

Allein in den Jahren der Wende betraf dieses Schicksal vermutlich mehrere hundert Kinder, so vermutet die Reportage.

Manche Eltern gaben ihre Kinder vor der Ausreise bewusst in staatliche Obhut der DDR oder in DDR-Kinderheime. Andere ließen ihre Kinder bei Verwandten zurück. In einigen Fällen wurden Kinder sogar schlicht in der Wohnung zurückgelassen, bis Nachbarn oder Behörden eingriffen.

Diese Fälle zeigen, dass familiäre Brüche, zurückgelassene Kinder und Eingriffe der Jugendhilfe eben auch reflektierter betrachtet werden müssen. All diese oben genannten Fälle wurden in der Vergangenheit übrigens auch als "politische Fälle" deklariert.



🧩 DIE JUGENDHILFE UND DAS THEMA "ASOZIALITÄT" IN DER DDR

Die Jugendhilfe in der DDR war institutionell organisiert und fest in die staatliche Sozialstruktur eingebunden. Sie arbeitete eng mit Schulen, Kindergärten, Betrieben, medizinischen Einrichtungen sowie kommunalen Behörden zusammen. Hinweise auf Probleme in Familien kamen häufig aus genau diesem Umfeld – etwa von Lehrern, Erziehern, Ärzten oder auch aus dem sozialen Umfeld der Familie.

Wenn der Verdacht bestand, dass das Wohl eines Kindes gefährdet sein könnte, griff die Jugendhilfe ein.

Dabei ging es in erster Linie um Fälle von Vernachlässigung, Alkoholmissbrauch, Gewalt in der Familie oder andere schwerwiegende soziale Probleme. Ziel war zunächst meist Unterstützung oder Stabilisierung der Familie. Erst wenn solche Maßnahmen nicht ausreichten oder die Situation für das Kind dauerhaft problematisch blieb, konnten weitergehende Schritte folgen, etwa die Unterbringung bei Verwandten, in Pflegefamilien oder in Einrichtungen der Jugendhilfe.


Wenn man die Jugendhilfe in der DDR betrachten will, muss man zunächst klären, was im DDR-Recht und in der Verwaltungspraxis überhaupt als "asoziales Verhalten" galt. Der Begriff war rechtlich und administrativ definiert und spielte bei Maßnahmen der Jugendhilfe eine wichtige Rolle.

Neben Arbeitsverweigerung und Alkoholmissbrauch wurden vor allem folgende Situationen als problematisch bewertet:

  1. Ein häufiger Grund war schwere Vernachlässigung der Kinder. Dazu zählten dauerhaft ungepflegte Kinder, fehlende Ernährung, mangelnde medizinische Versorgung oder völlige Überforderung der Eltern im Alltag. In solchen Fällen griff zunächst meist das Umfeld ein: Kindergarten, Schule, Nachbarn oder Betrieb meldeten Probleme an Jugendhilfe oder lokale Behörden.

  2. Ein weiterer Punkt war Gewalt im Elternhaus. Körperliche Misshandlung oder massiver familiärer Konflikt konnten dazu führen, dass Jugendhilfe und staatliche Stellen eingriffen. Das entsprach im Kern auch der Praxis vieler anderer Staaten jener Zeit.

  3. Auch kriminelles Verhalten der Eltern spielte eine Rolle. Wenn Eltern längere Haftstrafen verbüßten oder durch wiederholte Straftaten auffielen, konnten Kinder (meist vorübergehend) in Heime oder Pflegefamilien kommen.

  4. Daneben galt auch dauerhafte Verwahrlosung des Haushalts und sozialer Zusammenbruch der Familie als Problemfall – etwa wenn Eltern ihre Kinder faktisch sich selbst überließen oder völlig unstrukturierte Lebensverhältnisse herrschten.


Vor diesem Hintergrund erklären sich viele der (ohnehin sehr wenigen) diskutierten Fälle aus der Forschung. In den meisten dieser Situationen standen Familien bereits unter Beobachtung der Jugendhilfe wegen Erziehungsproblemen, Alkohol, Gewalt oder Vernachlässigung. Wenn in solchen Konstellationen zusätzlich Republikfluchtversuche oder politische Konflikte hinzukamen, überlagerten sich soziale und politische Faktoren.

Wenn Eltern kriminell waren, gewalttätig oder ein Alkoholproblem hatten, resultierte das natürlich früher oder später in Konflikten mit den Behörden. Diese Konflikte wurden damit auch politisch.

Genau solche Konstellationen werden in der Literatur und den Studien beschrieben:

Die wenigen bekannten Fälle sind daher typischerweise Mehrfachproblemlagen: Familien, die ohnehin im Fokus der Jugendhilfe standen, bei denen zusätzlich politische Ereignisse eine Rolle spielten. Das ist der Kern der dokumentierten und untersuchten Beispiele.

 

🏚️ WIE VIELE KINDER IN DDR-HEIMEN LEBTEN – DER WICHTIGE KONTEXT

Ein zentraler Punkt der Debatte wird oft ausgeblendet:

Der Begriff "Zwangsadoption" wird in Erzählungen heute häufig mit Heimerziehung verwechselt.


In der DDR lebten zwischen 1949 und 1990 rund 495.000 Kinder und Jugendliche zeitweise in Heimen.

Viele Adoptionen erfolgten aus solchen Heimkonstellationen heraus – etwa wenn Eltern dauerhaft nicht in der Lage waren, Kinder zu versorgen.

Das Problem dabei: In der öffentlichen Debatte (wohlgemerkt nicht in der wissenschaftlichen oder historischen!) wurde später fast jede problematische Adoption automatisch als politische Zwangsadoption bezeichnet.

👶 KINDER, ADOPTIONEN UND DIE REALEN DIMENSIONEN IN DER DDR

Wer über angebliche „politische Zwangsadoptionen“ spricht, muss zuerst die Größenordnungen kennen. Ohne diese Zahlen wirkt jede Einzelfallgeschichte größer, als sie tatsächlich ist.

Die DDR existierte von 1949 bis 1990, also rund 40 Jahre. In dieser Zeit wurden insgesamt etwa 9,5 bis 10 Millionen Kinder geboren. Allein diese Zahl zeigt: Wir sprechen über eine Gesellschaft mit vielen Millionen Familien und Kindern.

Adoptionen waren in der DDR – wie in jedem anderen Land – ein regulärer Bestandteil des Familienrechts.

 

Schätzungen aus Jugendhilfe- und Archivstudien gehen davon aus, dass es zwischen 1949 und 1989 etwa 70.000 bis 80.000 Adoptionen gab.

Das entspricht grob: rund 1.700 bis 2.000 Adoptionen pro Jahr

Noch einmal als Erinnerung zur eingangs erläuterten Zahl: bei fast 2.000 Adoptionen jährlich und insgesamt an die 80.000 Adoptionen in 40 Jahren DDR geht die Forschung aktuell bei maximal 7 Adoptionen aus, die (auch) politische Hintergründe haben könnten. Jedoch ist auch das nicht eindeutig belegt.

Das entspricht statistisch etwa:

1 (vermuteter, aber nicht eindeutig belegter) Fall auf rund 10.000 Adoptionen.

oder

1 (vermuteter, aber nicht eindeutig belegter) Fall auf mehr als eine Million Kinder.

 

Damit wird klar, warum BRD-Historiker immer wieder betonen: Ein systematisches politisches Programm von "Zwangsadoptionen" in der DDR lässt sich daraus nicht im Ansatz ableiten.

Diese 80.000 Adoptionen in der DDR-Geschichte hatten ganz unterschiedliche Gründe:

  • Tod der Eltern
  • Krankheit oder Überforderung der Eltern
  • Kinder aus Heimen
  • Pflegeverhältnisse, die in Adoption übergingen
  • freiwillige Freigaben (auch das kam oft vor!)

Viele Kinder kamen aus schwierigen sozialen Verhältnissen oder Familienkrisen. Wenn Eltern dauerhaft nicht für ihre Kinder sorgen konnten, wurden sie manchmal in Pflegefamilien oder Adoptivfamilien vermittelt.

📂 AKTEN STATT MYTHEN: EIN ANGEBLICHER FALL VON "ZWANGSADOPTION IN DER DDR" – UND DIE WAHRHEIT DAHINTER


Am 6. Juni 1991 erschient der folgende Artikel über den "Fall Grübel" in der Illustrierten "QUICK“:

"Zwangs-Adoptionen. Ein Verbrechen, das die Perversion des untergegangenen SED-Regimes entlarvt. Eltern, die nicht linientreu waren, abhauen wollten, sich gegen den Partei-Terror wehrten, wurden beim Volksbildungsministerium registriert. Und oft mit einem Mittel bestraft, das jede Mutter, jeden Vater am schlimmsten trifft: Der Staat nahm ihnen die Kinder weg. Sie wurden in ein Heim gesteckt. Monate später verpaßten ihnen Jugendamts-Chefs neue Eltern, mit wahrer sozialistischer Gesinnung. Von der Adoption erfuhren die wenigsten leiblichen Eltern.

Jahrelang gab es nur den schrecklichen Verdacht, jetzt sind die Beweise da. CDU-Stadtrat Markus Zimmer fand im verstaubten Keller des Bezirksamtes Berlin Mitte ein Aktenbündel, das in Zeitungspapier vom April 1990 eingewickelt war. Erschütternde Lebensläufe.

Die Grübels aus Ost-Berlin: Sie Verwaltungsangestellte, er Maler. Sie wollten raus aus dem muffigen, spießigen Honecker-Staat. Mit den Kindern Jeanette und Ota junior im Sommer 1973 Fluchtversuch, zu Fuß von der Tschechoslowakei nach Österreich. Sie hatten den Stacheldraht bereits durchbrochen, waren schon ein paar Meter in der ersehnten Freiheit. Doch dann trieben sie tschechische Grenzer mit Maschinenpistolen zurück.

Bärbel Grübel und Ehemann Ota saßen in der DDR wegen Republikflucht 20 Monate im Gefängnis, wurden im Mai 1975 von Bonn freigekauft – ohne Kinder. Die jetzt in Berlin gefundenen Adoptions-Akten beweisen: Klammheimlich wurden Jeanette (damals 3) und Ota junior (4) zu neuen Eltern nach Eisenhüttenstadt verschoben. Ein Zuhause nach dem Geschmack der roten „Kidnapper“. In der Nachbarschaft nur Linientreue, Stasi. Adoptiv-Vater Ulrich K. (Vermessungs-Ingenieur) war ebenfalls ein hundertprozentiger Genosse. Jeanette und Ota junior gewöhnten sich an die Zwangseltern.“

Die Hintergründe, die so ganz anders daherkommen, als der zitierte reißerische Artikel der West-Illustrierten, gehen aus den archivierten und behördlich bestätigten Akten der Organe der Jugendhilfe, die unter anderem im "Weißbuch 3, Berlin 1994" veröffentlicht wurden, hervor:

"Das Referat Jugendhilfe Berlin-Mitte erhob am 15.11.1973 beim zuständigen Stadtbezirksgericht Klage auf Entzug des elterlichen Erziehungsrechts gemäß § 51 des Familiengesetzbuches der DDR, weil die Eltern eine schwere Verletzung ihres Erziehungsrechts begangen hatten.

Sie verabreichten ihren beiden Kindern Jeanette und Ota beim versuchten Grenzübertritt eine große Dosis Faustan-Tabletten, um sie in einen narkoseähnlichen Schlaf zu versetzen. Als die erhoffte Wirkung nicht eintrat, stellten sie beide Kinder durch zusätzliche Anwendung von Äther ruhig.

Der vom Gericht angeforderte Sachverständige, Oberarzt Dr. … wies in seinem Gutachten eine damit verursachte ernste gesundheitliche Gefährdung der beiden Kinder eindeutig nach. Und da die Eheleute erklärten, daß sie nach gelungener Flucht eine sofortige ärztliche Untersuchung von Jeanette und Ota veranlassen wollten, mußte das Gericht feststellen, daß die Eltern die Gefährdung ihrer beiden Kinder vorsätzlich einkalkuliert hatten. Deshalb – und nicht aus unterstellten politischen Motiven – gab das Stadtbezirksgericht Berlin-Mitte mit seinem Urteil vom 20.6.1974 der Klage des Referats Jugendhilfe auf Erziehungsrechtsentzug statt.

Die Berufung der Eltern beim Stadtgericht Berlin, die durch Rechtsanwalt Clemens de Maizière vertreten wurde, mußte auf Grund der Tatsachen zurückgewiesen werden. Das Urteil erlangte am 9.9.1974 Rechtskraft.

Erst am 24.2.1975 wurden Jeanette und Ota Grübel aus dem Vorschulheim Strausberg in Familienpflege nach Eisenhüttenstadt gegeben und dort, wiederum nach einer „Probezeit“ von 9 Monaten, schließlich am 19.11.1975 an Kindes Statt angenommen, also adoptiert.

Das Ehepaar Grübel siedelte nach Verbüßung der Haftstrafe nach Westberlin über."

Und was die lautstark verkündete angebliche Sorge des Herrn Grübel um seine Kinder angeht, so ist den Akten der Jugendhilfe zu entnehmen: 

"Das Referat Jugendhilfe des Stadtbezirkes Berlin-Köpenick mußte sich im Rahmen des Rechtshilfeabkommens zwischen der DDR und der BRD am 1.4.1977 mit einem Schreiben an das Bezirksamt Berlin-Tempelhof, Abt. Jugend und Sport, zum wiederholten Male mit der Bitte wenden, gegen Herrn Grübel Zwangsvollstreckung hinsichtlich laufender Unterhalte und entstandener Rückstände von mehr als 25.000 Mark zu beantragen. Herr Grübel kam seinen Verpflichtungen gegenüber den von ihm, in vorherigen Ehen bzw. außerehelich gezeugten weiteren fünf Kindern, die damals in der DDR lebten, zu deren Schaden nicht nach."


Wir haben diesen Fall exemplarisch herausgegriffen (und verfügen über einige weitere), weil er außergewöhnlich gut dokumentiert und vollständig nachprüfbar ist. Während westdeutsche Illustrierte damals die Horrorstory von angeblich gestohlenen und zur Zwangsadoption freigegebenen Kindern verbreiteten, deren Schicksal angeblich nur durch den Freiheitsdrang ihrer Eltern bestimmt gewesen sein soll, zeigt die tatsächliche Aktenlage ein völlig anderes Bild.

🗂️ BERICHT DES BERLINER SENATS: NUR 7 VERMUTETE FÄLLE IN 40 JAHREN DDR –  MEDIENZAHLEN NICHT BELEGBAR


Der Senat der Stadt Berlin richtete bereits im Jahr 1992 eine "Clearing-Stelle" ein. Die Aufgabe dieser Institution bestand darin, die angeblichen Fälle von "Zwangsadoptionen" zu untersuchen. Hierbei wurden (neben Akteneinsichten) auch Interviews mit mutmaßlich betroffenen (Eltern) geführt. In ihrem Bericht an den Berliner Senat bestätigte die Clearing-Stelle die eingangs erwähnten, vermuteten insgesamt 7 Fälle in 40 Jahren DDR. Weiter ist im Bericht zu lesen:

"In etwa 20 bis 25 Fällen erklärte die Clearing-Stelle den Eltern, daß auch nach bundesdeutschem Recht die Wegnahme des Kindes wegen gravierender Versorgungsmängel und anhaltender Mißachtung von Kindesinteressen berechtigt gewesen wäre.

Die Clearing-Stelle hält es für problematisch, allein auf Grund von Interviews mit Müttern zu einem Urteil zu kommen. In den Medien wurden vorschnell Lebensgeschichten präsentiert und Beschuldigungen erhoben sowie sehr hohe Fallzahlen genannt, die später nicht bewiesen werden konnten."



☝️ DER VERGLEICH MIT DER BUNDESREPUBLIK

Noch deutlicher wird das Bild im Vergleich. In der Bundesrepublik lebten allein zwischen 1949 und 1975 rund 800.000 Kinder in Fürsorge- und Erziehungsheimen. Also etwa doppelt so viele wie in der DDR.

Übrigens sind dort heute massive und haarsträubende Missstände dokumentiert:

  • systematische Gewalt (oft übrigens durch bereits in der NAZI-Zeit tätige Betreuer)
  • Zwangsarbeit
  • massive sexuelle Übergriffe
  • systematische Demütigungen
  • Illegale Medikamententests im großen Stil


Der sogenannte "Runde Tisch Heimerziehung" bestätigte später schweres Unrecht in westdeutschen Heimen.

🕳️ DER BLINDE FLECK DER BRD: SEXUELLER MNISSBRAUCH, GEWALT, MEDIKAMENTENTESTS IN DEN EIGENEN KINDERHEIMEN


Noch einmal zur Einordnung.

In der Bundesrepublik durchliefen zwischen etwa 1949 und Mitte der 1970er Jahre rund 700.000 bis 800.000 Kinder und Jugendliche Einrichtungen der Fürsorge- und Erziehungsheime. Viele dieser Einrichtungen wurden erst Jahrzehnte später systematisch aufgearbeitet.

Zeitzeugenberichte, wissenschaftliche Studien und staatliche Untersuchungen dokumentieren, dass zehntausende Betroffene in der BRD Gewalt, Misshandlungen, sexualisierte Übergriffe, Medikamentenversuche oder Zwangsarbeit erlitten haben.


Diese Befunde sind heute historisch gut belegt und wurden auch politisch anerkannt.

Ein wichtiger Schritt war der "Runde Tisch Heimerziehung" (2009–2010), der sich mit der Situation ehemaliger Heimkinder in der Bundesrepublik zwischen 1949 und 1975 beschäftigte. In seinem Abschlussbericht bestätigte das Gremium systematische Missstände in vielen BRD-Einrichtungen. Diese waren so horrend und die Zahl der Geschädigte Kinder so groß, dass das Gremium 2010  Entschädigungs- und Hilfsfonds für Betroffene in der BRD empfahl.

Für viele Beobachter zeigt diese Debatte ein grundsätzliches Problem der Erinnerungspolitik:

Es fällt gesellschaftlich oft leichter, Fehlentwicklungen eines untergegangenen Systems zu kritisieren, als sich mit den eigenen historischen Versäumnissen auseinanderzusetzen.

Themen wie die westdeutsche Heimerziehung wurden lange Zeit nur begrenzt öffentlich diskutiert und erst spät aufgearbeitet.

Der "Runde Tisch" war deshalb ein erster Versuch in der BRD, diese Geschichte überhaupt sichtbar zu machen und Verantwortung anzuerkennen.



👶 ZWANGSADOPTIONEN IN DER BRD – EIN GERNE VERGESSENES KAPITEL


Zwischen 1950 und 1975 wurden in der Bundesrepublik jährlich etwa 30.000 bis 40.000 Kinder adoptiert. Ein erheblicher Teil dieser Adoptionen betraf Kinder unverheirateter Mütter, die häufig in kirchlichen oder staatlichen Mutter-Kind-Heimen lebten. Zeitzeugenberichte und historische Studien zeigen, dass viele dieser Frauen unter massivem sozialen und institutionellen Druck standen, ihre Kinder zur Adoption freizugeben.

Historiker gehen davon aus, dass Zehntausende Adoptionen in dieser Zeit unter starkem Druck zustande kamen. In der Forschung und bei Betroffenen wird deshalb heute häufig von "Druck- oder Zwangsadoptionen" im Nachkriegsdeutschland der BRD gesprochen.

Der häufige Bezug auf 1949–1975 in der BRD hat einen konkreten historischen und rechtlichen Grund. Diese Zeitspanne entspricht im Wesentlichen der Phase, in der das klassische westdeutsche Fürsorge- und Heim­system existierte. Man kann im Prinzip sagen, dass dieses mehr oder weniger 1 zu 1 aus dem dritten Reich weitergeführt wurde, oft auch personell.

Der "Runde Tisch Heimerziehung" (2009–2010) hat sich deshalb bewusst auf die Jahre 1949 bis 1975 in der BRD konzentriert. Die Kommission ging davon aus, dass die systematischen strukturellen Probleme – Gewalt, Zwangsarbeit, autoritäre Heimstrukturen – hauptsächlich in dieser Phase entstanden sind. Was aber natürlich nicht ausschließen kann, dass es in der BRD auch nach 1975 zu oben beschrieben Vorkommnissen kam.

🧠 WARUM TROTZDEM DER MYTHOS VOM SYSTEMATISCHEN KINDERRAUB IN DER DDR ENTSTAND

Der geflügelte, aber historische falsche Begriff "DDR-Zwangsadoption“ wurde im Laufe der Jahre immer weiter ausgeweitet. Darunter wurden plötzlich sehr unterschiedliche Situationen zusammengefasst:

  • Heimunterbringung
  • Entzug des Sorgerechts
  • Adoption nach Heimaufenthalten
  • Adoptionen mit Zustimmung unter Druck
  • (angebliche) politische Einzelfälle

Alles wurde unter einem Schlagwort zusammengeführt.

So entstand das Bild eines angeblich großen Systems politischer Kindesentziehungen in der DDR. Um das an dieser Stelle noch einmal heraus zu stellen: Die historische (westdeutsche!) Forschung spricht deshalb ausdrücklich von medialer Skandalisierung und politischer Überzeichnung.

Das stört freilich einige (westdeutsche) Medien, aber auch Politiker nicht, den Mythos immer wieder in die Welt zu setzen.

📚 DER HEUTIGE KONSENS DER HISTORIKER

Der aktuelle Forschungsstand zum Thema "politische Zwangsadoptionen in der DDR" lässt sich ziemlich klar zusammenfassen:

  1. Politisch motivierte Einzelfälle gab es vermutlich.

  2. vermute Fälle in der DDR (von insgesamt 80.000 Adoptionen): etwa sieben

  3. ein systematisches oder gar staatliches Programm in der DDR ist (auch nach Jahrzehnten voller behördlicher und wissenschaftlicher Untersuchungen) nicht nachweisbar

Die Wahrheit ist also wie immer deutlich komplexer als das einfache Narrativ. Das Bild eines politischen Kinderraubs in der DDR gehört ganz klar in die Kategorie politischer Legendenbildung als in die historische Realität.

⚖️ FAZIT: AUFARBEITUNG BRAUCHT SACHLICHKEIT

Abschließend: Hier geht es hier ausdrücklich nicht darum, Unrecht gegen anderes Unrecht aufzuwiegen oder Leid gegeneinander auszuspielen. Betrachtet man beide deutschen Staaten zusammen, haben insgesamt rund 1,5 Millionen Kinder Einrichtungen der Heimerziehung durchlaufen – in Ost wie in West.

Hinter diesen Zahlen stehen viele schwierige und teilweise traumatische Lebensgeschichten. Die Gründe dafür sind vielfältig, und nichts davon darf relativiert werden.

Gerade deshalb gehört zu einer ernsthaften historischen Aufarbeitung, beide Seiten nüchtern und vollständig zu betrachten. Dazu gehört, Missstände klar zu benennen – unabhängig davon, in welchem System sie entstanden sind. Gleichzeitig bedeutet sachliche Forschung auch, verbreitete Behauptungen zu überprüfen und Mythen von belegbaren Fakten zu trennen.

Eine einseitige Darstellung, die komplexe historische Realitäten auf einfache Schlagworte reduziert, hilft dabei wenig. Wer Geschichte ernsthaft verstehen will, muss sie differenziert betrachten: mit Quellen, mit Zahlen und mit der Bereitschaft, auch populäre Narrative kritisch zu hinterfragen.

Dass in einigen DDR-Kinderheimen Missstände herrschten, darf nicht geleugnet werden. Die Bundesregierung hat deshalb einen "Heimkinderfonds Ost" für die Opfer aufgelegt.

Parallel wurde jedoch ein "Heimkinderfonds West" geschaffen, weil eben auch in der alten Bundesrepublik über Jahrzehnte Kinder in Heimen traumatisierende Erfahrungen von Gewalt, Missbrauch und Demütigung machen mussten.

Beides muss thematisiert werden. 

Fakt bleibt jedoch: ein System (oder gar eine ernsthaft belegbare Zahl) von politisch motivierten Zwangsadoptionen in der DDR hat es nach dem aktuellen Stand der (westdeutschen) Forschung nie gegeben.



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Quellenliste aus wissenschaftlicher Forschung, staatlichen Untersuchungen und Archivpublikationen.

 

Grundlagenforschung DDR

  • Josie McLellan: Love in the Time of Communism – Intimacy and Sexuality in the GDR. Cambridge University Press, 2011.
  • Patrice G. Poutrus: Die Praxis der Jugendhilfe in der DDR. In mehreren Aufsätzen zur Sozialpolitik der DDR.
  • Heike Amos: Die DDR-Heimerziehung in der historischen Forschung. Bundesarchiv / Zeitgeschichtliche Studien.
  • Christian Sachse: Der letzte Schliff – Jugendhilfe der DDR und ihre Spezialheime. Evangelische Verlagsanstalt.

Adoption und Familienrecht DDR

  • Gisela Helwig / Hans-Hermann Hertle: Die DDR-Gesellschaft. Analysen zu Sozialpolitik und Jugendhilfe.
  • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ):
    Studien zu Heimkindern und DDR-Heimerziehung.

Aufarbeitung DDR-Heimerziehung

  • Abschlussbericht: Runder Tisch Heimerziehung in der DDR 1949–1990. Bundesregierung, 2012.
  • Bundesstiftung Aufarbeitung: Dokumentationen zur Jugendhilfe und Heimerziehung in der DDR.

Vergleich BRD – Heimerziehung

  • Abschlussbericht: Runder Tisch Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren (2009–2010).
  • Wilfried Rudloff: Heimerziehung in der frühen Bundesrepublik.
  • Martin Mitchell: Studien zur westdeutschen Fürsorgeerziehung.
  • Ulrike Winkler: Heimerziehung in der Bundesrepublik 1945–1975.

Zahlen und statistische Grundlagen

  • Deutscher Bundestag: Drucksachen und Berichte zum Runden Tisch Heimerziehung.
  • Bundesministerium für Familie: Dokumentationen zur Heimerziehung BRD und DDR.
  • Bundesstiftung "Anerkennung und Hilfe".
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9 Kommentare

Ich frage mich immer wieder ,warum hat die BRD diese Akten nicht veröffentlicht und Mut dem Sumpf aufgeräumt, sondern noch heute wird gemauert und Datenschutz als Grund ist totaler Quatsch. Wo gibt es Datenschutz? Warum wurden die Verantwortlichen nicht zur Verantwortung gezogen? Na ja es kann sich jeder darauf seine Meinung bilden.

Monika Prysak

Kenne auch einen Fall, da ist die Mutter in den Westen und hat ihre Mädchen allein in der Wohnung gelassen, wenn der Vater nicht zufällig vorbei gekommen wäre, wer weiß was da passiert wäre. Die Kinder waren eingesc

Annelie Schulz

Also ich bin adoptiert und mir wurde erzählt, dass ich bei der Oma lebte, sie hatte einen Sturz mit Oberschenkelhalsbruch und gab mich in dieser Zeit in die Obhut des Heimes. Nach dem Krankenhaus wurde dann entschieden, dass ich zur Adoption frei gegeben wurde. Nicht nur ich sondern auch mein Zwillingsbruder. Wir wurden getrennt adoptiert mit 2,5 Jahren. Meine Adoptiveltern sagten, dass sie auch meinen Bruder mit adoptiert hätten, aber für ihn gab es auch schon Eltern, die ihn wollten. Also wurde so gehandelt. Ich habe nie irgendwelchen Groll oder dergleichen gehegt. Ich hatte alles was ich mir wünschte, soweit es möglich war. Ich sage immer, ja man hätte uns nicht trennen sollen, aber in der BRD und auch heute werden soviele Geschwister getrennt. Ich habe meinen Bruder nach 25 Jahren kennen gelernt und es gibt leider keine Verbindung mehr.

Heike Fröhlich

Ein Teil meiner Fam.arbeitet auch eng mit dem Jugendamt zusammen.Da sie selber keine eigenen Kinder haben konnten,hatten sie immer Kinder aus sozial schlechten Verhältnissen und einen Jungen auch adoptiert .Er war das erste Pflegekind. Jedes Kind hatte eine Geschichte ,die man ehrlich nicht hören möchte.
Kann man ein Land verlassen und seine Kinder zurück lassen ?.Es herrschten keine Verhältnisse wie die grosse Fluchtbewegung nach dem 2.Weltkrieg und selbst da hatten die Mütter ihre Kinder bei sich. Natürlich habe ich kein Recht andere zu beurteilen und zu bewerten. Ich habe auch oft von diesen Zwangsadaptionen gehört und war erschüttert.Jetzt kann ich mir den Artikel nochmals in Ruhe durchlesen und mir eine Meinung bilden.Danke für eure Arbeit.

Dagmar

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